Positionspapier der LAG zur Personalsituation an den privaten Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (SBBZ ESENT)
Vorbemerkungen
Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden in Baden-Württemberg durch entsprechende Angebote von
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ ESENT) versorgt. Historisch bedingt sind diese SBBZ ESENT zum überwiegenden Anteil (94 %) in privater Trägerschaft, oftmals angebunden an
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Landesweit werden lediglich 9 öffentliche SBBZ ESENT betrieben. Um die Versorgungssicherheit der Schüler*innen mit einem Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot zu gewährleisten sind die privaten SBBZ ESENT auf quantitativ und qualitativ hinreichende Personalressourcen angewiesen.
Aktuell und wohl die nächsten Jahre anhaltend liegt das Angebot an ausgebildeten Lehrkräften deutlich unter dem Bedarf der Schulen. Eine Modellrechnung der Kultusministerkonferenz vom 10.12.2020
ergibt für die Jahre 2021 bis 2025 einen Abmangel von jährlich bis zu 450 Lehrkräften in sonderpädagogischen Lehrämtern an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg.
These
Allein mit ausgebildeten Lehrkräften (Lehramt Sonderpädagogik, Grund- bzw. Sekundarschullehramt oder Fachlehrkräfte) lässt sich der Personalbedarf der privaten SBBZ ESENT in den kommenden 5
Jahren bei Weitem nicht decken. Soll die Versorgung der Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch weiterhin gewährleistet bleiben, müssen die SBBZ ESENT die Möglichkeit
erhalten, auch qualifiziertes Personal ohne Lehramtsausbildung (unbefristet) einstellen zu können und refinanziert zu bekommen. Damit soll in keiner Weise einer Deprofessionalisierung der SBBZ
ESENT das Wort geredet werden. In Zeiten des Lehrkräftemangels geht es vielmehr darum, das Personalteam der Kolleg*innen mit Lehramtsausbildung (welches i.d.R. deutlich über 80 Prozent des
Gesamtkollegiums eines SBBZ ausmachen wird) zu ergänzen um Fachkräfte mit anderen Qualifikationsprofilen.
Neben den sonderpädagogisch hoch qualifizierten Kräften können solche anderen Fachkräfte eine wichtige Funktion innerhalb eines sonderpädagogischen Settings einnehmen und dadurch wichtige
Entwicklungsimpulse aus angrenzenden Fachdisziplinen geben. Entsprechend der differenzierten individuellen Bildungs- und Unterstützungsbedarfe der Schüler*innen zeichnen sich die
sonderpädagogischen Angebotsformen der SBBZ ESENT durch eine Vielzahl von Zugängen und methodischen Ansätzen aus. Hinter den fachlichen und pädagogischen Qualifikationen stehen Menschen, die
immer wieder aufs Neue und äußerst geduldig und hartnäckig Beziehung anbieten. Diese Beziehungsgestaltung ist die Basis aller individuellen Bildungsangebote. Die (teilweise hoch-) qualifizierten
Mitarbeitenden bringen hohes Interesse und Begeisterung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die intensive Begleitung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen, mit. Dieses
Interesse und dieser Aufbau von professionellen pädagogischen Beziehungen sind es, die ein gutes SBBZ ESENT ausmachen: Menschen, die von ihrem Tun begeistert sind, und die es schaffen, junge
Menschen, die kaum gelernt haben, sich für irgendetwas zu motivieren, mitzuziehen. Plötzlich wandelt sich eine destruktive Energie in etwas Konstruktives um.
Die Mitarbeitenden müssen nicht in jedem Fall Sonderpädagogen sein, um sonderpädagogisch zu wirken. In der direkten Arbeit mit den jungen Menschen geht es darum, ein sonderpädagogisches Setting
zu entwickeln, das es einem jungen Menschen ermöglicht, genau in den Entwicklungsbereichen Fortschritte zu machen, die für seine Gesamtentwicklung relevant sind.
Forderung
Der Auftrag der SBBZ ESENT erstreckt sich darauf, „durch Bildung, Erziehung und Hilfen zur Alltagsbewältigung“ die Handlungsfähigkeit der Schüler*innen weiterzuentwickeln und ihnen ein höheres
Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen (vgl. Bildungsplan Schule für Erziehungshilfe). Neben sonderpädagogisch bzw. allgemeinpädagogisch qualifizierten Lehrkräften können auch
Professionelle mit anderen Qualifikationsprofilen maßgeblich dazu beitragen, diesen umfänglichen Auftrag zu erfüllen.
Auch und gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels können Fachkräfte etwa mit sozialpädagogischen, heilpädagogischen, kunst- und musiktherapeutischen oder erlebnispädagogischen Abschlüssen die
Lehrkräfte der SBBZ in multiprofessionellen Teams unterstützen und den Schüler*innen differenzierte Entwicklungsmöglichkeiten und alternative Zugänge zu Bildung eröffnen.
Gefordert wird, dass die privaten SBBZ ESENT – zumindest in Zeiten erheblichen Lehrkräftemangels – auch für sogenannte „Nichterfüller“ Unterrichtsgenehmigungen und eine entsprechende
Refinanzierung durch die Regierungspräsidien erhalten.
Dabei könnte eine unbefristete Anstellung solcher Nichterfüller gebunden werden an die Auflage, innerhalb der ersten zwei bis drei Dienstjahre im SBBZ eine Weiterbildung in sonderpädagogischen
Grundlagen zu absolvieren. Die an den freien SBBZ ESENT üblichen umfassenden Einarbeitungskonzepte unterstützen neue Mitarbeitende bei einer bedarfsgerechten Qualifizierung on the job.
Solchermaßen passgenau auf die Bedarfe der SBBZ ESENT hin qualifizierte "Nichterfüller" tragen maßgeblich zur Versorgungssicherheit im Hinblick auf sonderpädagogische Bildungsangebote bei und
können diese qualitativ bereichern. Ohne die Anstellung fachlich kompetenter "Nichterfüller" wird es in Zeiten des Lehrkräftemangels dagegen nicht gelingen, jedem Schüler/jeder Schülerin mit
einem Rechtsanspruch ein entsprechendes sonderpädagogisches Bildungsangebot zu unterbreiten.
Weiterqualifizierung (horizontaler Laufbahnwechsel) der an freie Schulen beurlaubten beamteten Haupt- und Werkrealschullehrer für den Einsatz an SBBZ
Die Kultusministerin sicherte in einem Gespräch am 20.07.2017 zu, ab dem Schuljahr 2018/19 die an freie Schulen beurlaubten HWRS-Lehrkräfte in das Weiterbildungskonzept des Landes einzubeziehen.
Die AGFS und die LAG haben im September 2017 die Anzahl der an freie Schulen beurlaubten HWRS-Lehrkräfte ermittelt. Im Bereich der SBBZ ESENT signalisierten ca. 300 Kolleginnen und Kollegen Interesse an einer Weiterqualifizierung.
Im Rahmen der Herbsttagung der LAG am 8.11.2017 wurde ein Verfahren zur Verteilung der zur Verfügung gestellten Weiterqualifizierungsplätze vereinbart, welches sowohl die Schulgröße (Schülerzahl) als auch die Zahl der HWRS-Lehrkräfte mit Qualifizierungsinteresse berücksichtigt.
Zu den in den Jahren 2018, 2019 und 2020 beginnenden Weiterqualifizierungslehrgängen werden HWRS-Lehrkräfte der privaten SBBZ-ESENT zugelassen. Anmeldungen erfolgen nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel an die Koordinierungsstelle:
Andrea Schimmele
Canisius-Schule
Heugenstr. 5
73525 Schwäbisch Gmünd
Gestuftes System sonderpädagogischer Förderung
Die
LAG setzt sich ein für ein gestuftes Systems sonderpädagogischer Förderung durch die SBBZ ESENT.
Als vorteilhaft wird die Möglichkeit gesehen, für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ein flexibles Angebot zu schaffen, mit dem es gelingt,
ohne größere formale Änderungen (Umschulung) auf sich wandelnde Bedarfe von Kindern zu reagieren und in Kooperation mit der Jugendhilfe tragfähige Lösungen zu implementieren
Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung steigt.
Positionen des vds-Bundesreferates zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung/Erziehungshilfe vom 14.4.2018